Fragen und Antworten

Wie viele theoretische Unterrichtseinheiten muss ich absolvieren? Wie ist die praktische Fahrausbildung aufgebaut? Welche Frage dich hierzu auch immer beschäftigt, hier findest Du die wichtigsten Informationen rund um die Führerscheinausbildung auf einen Blick.

Eine erfolgreiche Führerscheinausbildung ist aber immer auch von persönlichen Faktoren abhängig. Deshalb schau am besten bei uns vorbei. So kannst du gleich die Räumlichkeiten und deinen Fahrlehrer kennenlernen. So kannst du am besten entscheiden ob alles passt.

Fahrschule ist Vertrauenssache!

Bei der Auswahl DEINER Fahrschule solltest der Preis natürlich nicht das Hauptkriterium sein. Frage dich zuerst: „Was ist MIR wichtig?“. Du solltest Dich wohl fühlen, wenn du in die Fahrschule kommst? Wie geht das Team mit dir um, wenn du zum ersten Mal rein kommst? Sind vielleicht andere Fahrschüler da – wie wirken sie auf dich? Fröhlich. Entspannt. Gelangweilt. Wie verläuft die Beratung? Wird auf Dich eingegangen? Wirst Du gefragt, was DIR wichtig ist? Besteht das Angebot aus reinen Standards oder hat sich das Team Gedanken darüber gemacht, was eine optimale Ausbildung heute außerdem benötigt? Welche Zusatzleistungen werden dir außerdem geboten?

Hier erhältst du zusätzlich wichtige, seriöse Informationen zur Wahl einer Fahrschule: http://www.fahrlehrerverbandsh.de/fahrschulsuche/

Dieses kann kein Fahrlehrer vorhersagen!
Im Gegensatz zum theoretischen Unterricht sind beim praktischen Unterricht keine Mindeststundenzahlen vorgeschrieben! Die Ausbildungsdiagrammkarte zeigt deutlich den Stand der Ausbildung auf. Erst wenn die Grundausbildung abgeschlossen ist, dürfen die „besonderen Ausbildungsfahrten“ durchgeführt werden. Hier hat der Gesetzgeber z. B. für die Ersterteilung der Klasse B 12 x 45 Minuten vorgeschrieben, davon 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Ausbildungseinheiten bei Dämmerung/Dunkelheit.

Bei uns erhältst du einen Ausbildungspass, indem du deine Ausbildung dokumentierst und genau nachverfoglen kannst. So kannst du dir sicher sein, dass du in jeder Fahrstunde etwas Neues lernst.

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann bei der Behörde 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Ein Formular hierfür halten wir für dich bereit. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Deinem 18. Geburtstag, die praktische Prüfung einen Monat vorher abgelegt werden. Für das begleitete Fahren gilt dasselbe entsprechend vor Deinem 17. Geburtstag.

Das hängt ganz davon ab, wie viele Fahrstunden man benötigt.
Unsere Fahrschule unterliegt dem Wettbewerb innerhalb der freien Marktwirtschaft. Die Ausbildungsentgelte sind fair nach kaufmännischen Gesichtspunkten kalkuliert und können jederzeit angefordert werden.
Nicht die Höhe der einzelnen Ausbildungsentgelte, sondern die Endabrechnung (was unter dem Strich steht) macht den preiswerten Führerschein aus.

Im Preis spiegelt sich oft auch die Ausbildungsqualität wieder!

Bedenke bei der Kalkulation auch die Nebenkosten für:

  • Erste Hilfe
  • Sehtest
  • Passfoto
  • Antrag Gemeinde/Ordnungsamt
  • Straßenverkehrsamt mit Auskunft Verkehrszentralregister
  • Prüfungsgebühr des TÜV für theoretische und praktische Prüfung

Bei uns erhältst du Teilrechnungen im Voraus, sodass du einzelne Ausbildungsabschnitte überschaubar bezahlen kannst. Die Höhe der Teilrechnungen kannst du auch individuell mit uns absprechen.

Ja! Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist Pflicht! Wer zum ersten Mal einen Führerschein macht, muss bei mindestens 12 Unterrichtseinheiten ( zu je 90 Minuten ) Grundausbildung dabei sein. Hier wird Wissenswertes über Technik, Fahrphysik, Verkehrsregeln, Vorschriften und Verhalten im Straßenverkehr vermittelt.
Dazu kommt der klassenspezifische Unterricht, z. B. für B 2 x 90 Minuten und für A 4 x 90 Minuten.
Diese Pflichtstunden sind gesetzlich vorgeschriebene Mindestwerte!

Erst wenn Fahrlehrer und Fahrschüler der Überzeugung sind, dass die Prüfung mit Erfolg bestanden werden kann, darf die Ausbildung beendet werden! Diesen Zeitpunkt werden wir gemeinsam durch einen Leistungs-Check ermitteln.

  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • gültigen Personalausweis
  • Antragsformular (gibt’s bei uns in der Fahrschule)

Des weiteren je nach angestrebter Fahrerlaubnisklasse:

  • Eine Sehtest-Bescheinigung (Optiker) oder ein augenärztliches Gutachten
  • Teilnahmebescheinigung an einem Kurs „Erste Hilfe“

Diese Unterlagen zusammen mit dem Antragsformular zur Gemeinde bzw. Führerscheinstelle der Stadtverwaltung. Von hier wird dann der Antrag weiter bearbeitet und landet letztendlich mit dem Prüfauftrag beim zuständigen TÜV.

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