Das ändert sich in der praktischen Prüfung ab dem 01.01.2021

Zum 01.01.2021 tritt die neue Prüfungsrichtlinie in Kraft. Somit wird die praktische Prüfung nach dem „Lockdown“ etwas anders ablaufen als bisher.
Die praktische Prüfung dauert ab dem 01.01.2021 länger. Das hat zur Folge, dass die praktische Prüfung teurer wird. Die Erhöhung hält sich aber in Grenzen, denn die Prüfzeit verlängert sich in der praktischen Prüfung nur um 10 Minuten. Das hängt in erster Linie mit den neuen Dokumentationspflichten zusammen (s. weiter unten).  Dadurch steigt natürlich auch die Prüfgebühr, bei Klasse B um € 8,82. Bewerber, die sich bereits 2020 angemeldet und auch schon beim TÜV bezahlt haben, werden voraussichtlich ab Beginn 2021 eine entsprechende Nachberechnung erhalten.

Wie oben bereits erwähnt ist ab dem 01.01.2021 erforderlich, dass der Fahrschüler bei jeder praktischen Prüfung eine detaillierte Rückmeldung zu seiner Prüfungsfahrt bekommt. Wie bisher wird dem Prüfling zunächst mündlich mitgeteilt, wie die praktische Prüfung für ihn ausgegangen ist. Darüber hinaus wird ihm ab dem 01.01.2021 eine schriftliche, detaillierte Rückmeldung elektronisch zur Verfügung gestellt oder ausgehändigt. Diese ist bundesweit einheitlich gestaltet und beinhaltet folgende Punkte:

  • Überdurchschnittliche Leistungen und Fehler während der Prüfungsfahrt
  • Einschätzung des Fahrkompetenzniveaus in Bezug auf die Fahraufgaben und Kompetenzbereiche
  • Prüfungsergebnis, wobei die einzelnen Prüfungsteile („fahrtechnische Vorbereitung“, „Grundfahraufgaben“, „Prüfungsfahrt“, „Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten“, „Verbinden und Trennen“ und „fahrtechnischer Abschluss“) nach wie vor getrennt voneinander berücksichtigt werden.
Mit freundlicher Genehmigung vom Verlag Heinrich Vogel. „www.fahren-lernen.de“
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